Brief an ENVI-Ausschuss

Offener Brief an die Mitglieder des ENVI-Ausschusses zur Regulierung von Pflanzen aus den neuen genomischen Techniken


Anschreiben an die Mitglieder des ENVI-Ausschusses


                                                                               Paris, Zwijnaarde und Karlsruhe, 19 Januar 2024

 

Sehr geehrtes Mitglied im ENVI-Ausschuss des Europäischen Parlaments


Sehr geehrte Frau / Herr

 

am 8. Dezember haben die AFBV (Association Française des Biotechnologies Végétales), EU-SAGE (European Sustainable Agriculture Through Genome Editing) und der WGG (Wissenschaftskreis Genomik und Gentechnik) Ihnen einen von 183 europäischen Wissenschaftlern mitunterzeichneten offenen Brief zukommen lassen, in dem sie die zügige Verabschiedung des von der Kommission am 5. Juli 2023 veröffentlichten Entwurfs einer NGT-Verordnung fordern, um die Entwicklung, Erzeugung und Vermarktung von Pflanzen zu ermöglichen, die mit Hilfe von NTGs (gezielter Mutagenese und Cisgenese) gezüchtet wurden.


Seitdem haben wir viele zusätzliche Unterschriften aus mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union und sogar darüber hinaus erhalten, die das Interesse der Unterzeichner an der Nutzung dieser Techniken, der NGT-Pflanzen und den daraus gewonnenen Produkten zeigen. Im Anhang finden Sie den offenen Brief mit einer Liste von mehr als 480 Unterzeichnern aus 23 EU-Mitgliedstaaten und anderen Ländern.

 

Es haben sich zwei Themen herauskristallisiert, die interessierte Gruppen als Argumente nutzen, um die Verabschiedung einer Regulation vor dem Ende des laufenden Mandatsperiode zu verzögern:

 

  • Geistiges Eigentum: Dies ist ein wichtiges Motiv für Innovation in allen Bereichen. Im Falle von Pflanzen wird ein Gleichgewicht zwischen Züchterrechten (PBRs) und Patenten hergestellt. Der Kompromissvorschlag unter spanischen Ratsvorsitzes, fordert die Kommission auf, ihre Untersuchung der Auswirkungen des geistigen Eigentums auf die Nutzung von NGT zu beschleunigen und bis spätestens Dezember 2025 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Dies ist ein guter Ansatz. Zu diesen Verbesserungen gehört, dass die Züchterausnahme, die kürzlich in das Einheitspatent aufgenommen wurde, auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt werden sollte. Sie wird die Verwendung von Sorten, die patentierte Merkmale enthalten, in der Züchtung erleichtern.

 

  • Stellungnahme der ANSES (staatliche französische Agentur für Lebensmittelsicherheit) zu Anhang I des Verordnungsentwurfs: Die ANSES hat den von der Kommission vorgelegten Vorschlag nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Vielmehr hat sie sich, wie andere Beteiligte auch, zu den Definitionen der in den Kriterien verwendeten Begriffe und zu den für bestimmte Kriterien vorgeschlagenen Schwellenwerten geäußert. Zu diesem Zweck hat die Kommission zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen analysiert, um beispielsweise zu ermitteln, wie viele Veränderungen bei herkömmlichen Züchtungsverfahren auftreten können, und einen deutlich niedrigeren Schwellenwert festgelegt. Es sei auch darauf hingewiesen, dass eine Reihe von Kommentaren der ANSES und anderer Interessengruppen zu diesen Kriterien bereits im Kompromissvorschlag des spanischen Ratsvorsitzes und in den Änderungsvorschlägen der Ausschüsse AGRI und ENVI berücksichtigt wurden. Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Art der an den NTG-Pflanzen vorgenommenen Änderungen es zwar ermöglicht, sie als konventionell gezüchtete Pflanzen zu betrachten, dass aber die von diesen NTGs eingebrachten Merkmale für die Vermarktung berücksichtigt werden. Es ist wichtig, daran zu denken, dass diese NTG-Pflanzen und die von ihnen eingebrachten Merkmale ebenso wie die konventionell gezüchteten Sorten von den Züchtern bewertet werden und vor ihrer Vermarktung den für konventionell gezüchtete Pflanzen geltenden Regulierungsverfahren unterworfen werden.

 

Diese Fragen, zu denen, wie oben beschrieben, bereits Vorschläge gemacht wurden, rechtfertigen keine Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens. Wir hoffen, dass Sie in der Lage sein werden, eine Einigung zu erzielen und diesen Vorschlag zu unterstützen, damit Europa schnell von diesen Produkten profitieren kann, wie es in mehreren Ländern bereits der Fall ist. Ein solcher Vorschlag wird es ermöglichen, ohne weitere Verzögerung NGT-Sorten zu entwickeln, die Europa helfen werden, die selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Bitte bedenken Sie, dass wir für das, was wir tun, und auch für das, was wir nicht tun, verantwortlich sind.

 

Wir danken Ihnen für Ihre freundliche Berücksichtigung,

 

Kl.-D. Jany

1. Vorsitzender des Wissenschaftskreis Genomik und Gentechnik e. V. gemeinsam mit AFVB und EU-SAGE

                                                                                                          Paris, Zwijnaarde und Karlsruhe, 19.Januar 2024

Offener Brief


an die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Frau Roberta Metsola

und Abgeordnete des Europäischen Parlaments


Neue genomische Techniken (NGTs) sind der Schlüssel für mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und zur Ernährungssouveränität in Europa


Ehrgeizige Ziele wurden auf europäischer Ebene gesetzt, um die Ernährungssouveränität zu gewährleisten und dabei die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft zu erhalten. Hierbei soll die Landwirtschaft mit den Folgen des Klimawandels zurechtkommen und gleichzeitig den Einsatz von Betriebsmitteln wie Wasser, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln reduzieren.


Um diese Ziele zu erreichen, sind fortlaufend Innovationen erforderlich. Dazu muss die Entwicklung / Züchtung neuer Pflanzen beschleunigt werden, die an die oben beschriebenen Umweltauflagen angepasst sind. Dies setzt voraus, dass diese neuen Pflanzen Umweltbelastungen wie Trockenheit oder ex-tremen Temperaturen (abiotischer Stress) standhalten und gegen Krankheiten und Schädlinge (biotischer Stress) widerstandsfähig sind. Die rasche Einführung solcher Pflanzen ist aber nur möglich, wenn Wissenschaftler/ innen und Züchter/ innen ohne politische Vorbehalte und unter den richtigen Rahmenbedingungen Zugang zu allen verfügbaren Techniken haben und die Erkenntnisse innovativ für die Praxis umgesetzt werden können. Dies ist jedoch in der Europäischen Union derzeit nicht der Fall, da die gesetzlichen Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen, welche aus dem Jahr 2001 stammen, nicht an neue genomische Techniken angepasst sind.


Zahlreiche Ergebnisse sind bereits veröffentlicht und die ersten NGT-Pflanzen sind bereits verfügbar


Das Potenzial der NGTs wird bereits durch die Zahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen weltweit belegt. In der EU-SAGE-Datenbank [1] sind derzeit mehr als 800 Publikationen gelistet, die das oben beschriebene Spektrum von Merkmalen abdecken und bei 70 verschiedenen Pflanzenarten angewandt werden. Die GVO-Gesetzgebung, die bereits in mehreren Ländern der Welt angepasst wurde, hat das Inverkehrbringen der ersten NGT-Sorten wie einer mit gamma-Aminobuttersäure angereicherten Tomate in Japan, eines bitterstoff-freien Grünkohls in den Vereinigten Staaten oder einer Banane mit reduzierter Bräunung auf den Philippinen ermöglicht. Weitere werden folgen, wenn man zum Beispiel die Anzahl der NGT-Pflanzen betrachtet, die in den Datenbanken des USDA [2] oder von Health Canada [3] aufgeführt sind.


Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission


Die Europäische Kommission war sich dieser Situation bewusst und legte im Juli 2023 einen Vorschlag zur Regulierung von Pflanzen vor, die mit Hilfe von NGTs (gezielte Mutagenese und Cisgenese) gezüchtet wurden. Dieser Vorschlag wurde von allen Akteuren, die an der Forschung und Entwicklung solcher neuen Pflanzen in Europa beteiligt sind, mit großer Spannung erwartet. Er sieht vor, dass Pflanzen, die mit Hilfe von NTGs gezüchtet wurden und auch natürlich vorkommen oder durch konventionelle Züchtungsverfahren erzeugt werden könnten, nicht unter die GVO-Vorschriften der EU fallen. Sie sollen den für konventionell gezüchtete Pflanzen geltenden Vorschriften unterliegen. Diese NGT-Pflanzen dürfen keine „artfremden“ DNA-Sequenzen enthalten und müssen bestimmte Kriterien auf der Grundlage der veränderten Genomsequenz erfüllen. Sie sollen von einer kompetenten Behörde überprüft und in einer öffentlichen Datenbank mit einem Identifizierungsschlüssel aufgeführt werden. Das Saatgut soll mit "NGT-1-Pflanze und dem Identifizierungsschlüssel" gekennzeichnet werden. Für andere NGT-Pflanzen, die nicht als NGT-1-Pflanzen eingestuft werden können, sollen weiterhin die Vorschriften und Anforderungen der EU-GVO-Rechtsvorschriften gelten, wobei die Risikobewertung auf die Vielfalt ihrer Risikoprofile und die Herausforderungen des Nachweises zugeschnitten wäre.


Notwendigkeit einer zügigen Verabschiedung der vorgeschlagenen Verordnung


Die Ablehnung der Anwendung von NGT auf Pflanzen würde die Europäische Union daran hindern, sich gemeinsam mit anderen Ländern wirksam an der Bewältigung der weltweiten Herausforderungen in der Landwirtschaft zu beteiligen. Europa muss den Ehrgeiz haben, schon im eigenen Interesse und im Interesse des Planeten ein wichtiger Akteur in der agrarischen Lebensmittelproduktion zu bleiben. Wir sind der Meinung, dass die von der Kommission vorgeschlagene Regelung für NGT-Pflanzen den Bedürfnissen der an der Lebensmittelproduktionskette beteiligten Akteure gerecht wird. Die Verabschiedung dieses Vorschlags muss vorbehaltlich einiger Klarstellungen, von denen einige bereits im Änderungsentwurf des ENVI-Ausschusses des Europäischen Parlaments berücksichtigt wurden, und anderer, die zu einem späteren Zeitpunkt in die im Entwurf vorgesehenen Durchführungsrechtsakte aufgenommen werden können, sehr schnell erfolgen, um die Entwicklung der ersten NGT-Pflanzen noch vor Ende des Jahrzehnts zu ermöglichen und damit Europa zu helfen, die selbst gesteckten Ziele zu erreichen.


Die Unterzeichner stehen Ihnen für weitere Informationen und die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. 

Anhang: Liste der Mitzeichner


                  23.01.2024


Offener Brief an ENVI

 

                                    englische Version

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