7. März 2017 Kommerzieller Anbau von gentechnisch verändertem Mais weiterhin ungewiss!
Entsprechend dem
► Komitologieverfahren muss sich der Berufungsausschuss über die Erneuerung der Anbauzulassung von Mais MON810 (Monsanto) und die Erstzulassungen von Mais Bt-11 (Syngenta) und Mais 1507 (Dow-Pioneer) befassen, nachdem am 27. Januar 2017 der „Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel - Abteilung Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiko“(SCoPAFF) keine Entscheidung herbeiführen konnte. Bei der Abstimmung im Berufungsausschuss am 27. März 20017 konnten sich - fast wie zu erwarten - die Vertreter der Mitgliedsstaaten wieder nicht auf eine Ablehnung oder Genehmigung für den Anbau der drei Maisvarietäten einigen. Wieder wurde bei der Abstimmung keine qualifizierte Mehrheit weder für eine Zustimmung noch für Ablehnung des Kommissionsvorschlages erreicht. (Qualifizierte Mehrheit bedeutet 55 % der Mitgliedsstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung entsprechen, stimmen für oder dagegen)
Abstimmung:
Erneuerung der Anbauzulassung von Mais MON 810
Dafür: 8 Mitgliedsstaaten 34,45 % der EU-Bevölkerung
Tschechische Republik (CZ), Estland (EE); Spanien (ES), Niederlande (NL), Rumänien (RO), Finnland (FI); Schweden (SE), Vereinigtes Königreich (UK)
Dagegen: 14 Mitgliedsstaaten 43, 29% der der EU-Bevölkerung
Bulgarien (BG), Dänemark (DK), Irland (IE), Griechenland (EL), Frankreich (FR), Zypern( CY), Lettland (LV), Luxemburg (LU), Ungarn (HU), Österreich (AT), Polen (PL), Slowenien (SI), Italien (IT),Litauen (LT)
Enthalten: 6 Mitgliederstaaten 22,26 % der EU-Bevölkerung
Belgien (BE), Deutschland (DE), Kroatien (HR), Malta (MT), Portugal (PT), Slowakei (SK)
Neuzulassung von Mais 1507 und Bt-11
Dafür: 6 Mitgliedsstaaten 30, 45% der EU-Bevölkerung
Estland (EE); Spanien (ES), Niederlande (NL), Rumänien (RO), Finnland (FI); Vereinigtes Königreich (UK)
Dagegen: 16 Mitgliedsstaaten 47,27 % der der EU-Bevölkerung
Bulgarien (BG), Dänemark (DK), Irland (IE), Griechenland (EL), Frankreich (FR), Zypern( CY), Lettland (LV), Luxemburg (LU), Ungarn (HU), Österreich (AT), Polen (PL), Slowenien (SI), Schweden (SE), Portugal (PT), Italien (IT), Litauen (LT)
Enthalten: 6 Mitgliederstaaten 22,28 % der EU-Bevölkerung
Belgien (BE), Tschechische Republik (CZ), Deutschland (DE), Kroatien (HR), Malta (MT), Slowakei (SK)
Da auch der Berufungsausschuss keine Entscheidung getroffen hat, muss nun nach Verordnung (EU) Nr. 182/2001 die Kommission eine Entscheidung herbeiführen und entsprechend der Gentechnikgesetzgebung (RL 2001/18/EWG und VO (EG) 1829/2003) kann sie grundsätzlich nur zugunsten einer Anbaugenehmigung ausfallen. Dies wäre dann seit 1998 eine weitere Zulassung von gv-Pflanzen für den kommerziellen Anbau. Allerdings bleibt offen, ob die EU-Kommission in Anbetracht der politischen Gesamtsituation der Europäischen Union überhaupt eine (zeitnahe) Entscheidung treffen wird. Nach Aussagen von Kommissionspräsident Junker möchte sich die Kommission nicht den „Schwarzen Peter“ von den Mitgliedsstaaten zu schieben lassen. Die Mitgliedsstaaten haben sich letztlich ihrer politischen Verantwortung für das Risikomanagement entzogen, insbesondere die Staaten, die sich bei der Abstimmung enthalten haben. Das Abstimmungsverhalten und nicht nur hier in Sachen Gentechnik aber auch in Sachen Pestizide trägt sich nicht zu einer Akzeptanz der Europäischen Union bei. Mitgliedsstaaten, diese gv-Pflanzen kommerziell anbauen wollen, werden daran gehindert und für den Anbau von Mais MON 810 bleibt eine Rechtsunsicherheit für weitere Jahre bestehen. Im Falle einer Genehmigung des Anbaus der drei Maisvarietäten durch die Kommission müssen sich die Staaten, die gegen den Anbau sind, durch die Kommission gemaßregelt sehen, ihr politische Wille für ein Anbauverbot wurde schlicht übergangen. Dies muss zu Verdruss führen! Und die Länder, wie z.B. Deutschland, die eigentlich keine Meinung haben, da sie sich ihrer Stimme enthalten haben bzw. aus politischen Gründen enthalten mussten, zeigen mit dem „Finger“ auf die Kommission und werden lamentieren: „Wir waren ja eigentlich dagegen, aber die EU-Kommission hat uns den Anbau aufgezwungen.“ Dies ist sicherlich keine vertrauensbildende Maßnahme! Bei den seit 2004* durchgeführten Genehmigungsverfahren für GVO und daraus hergestellter Erzeugnisse konnte - mit Ausnehme gentechnischer veränderter Nelken - nie eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Zulassungsvorschlag der Kommission erreicht werden. Das jetzige Abstimmungsverhalten zeigt aber auch, dass die opt-out Richtlinie 2015/412 nahezu keine Rolle spielt. Selbst wenn die EU-Kommission die Maisvarietäten zu lassen würde, dürfen sie in 17 Mitgliedsstaaten nicht angebaut werden und in 2 Mitgliedsstaaten wäre in Teilen ihres Staatsgebietes der Anbau verboten (Durchführungsbeschluss (EU) 2016/321).
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* 1998 – 2004 bestand ein Moratorium und es wurden keine Verhandlungen über GVO durchgeführt
Jany bgf 30.03.20177. März 2017