Am 26.07.2019 erteilte die ► EU-Kommission Erzeugnissen aus 9 (10) gentechnisch veränderten Pflanzen die Zulassung zur Vermarktung als Lebens- und Futtermittel. Es sind sieben (7) Neuzulassungen, zwei (2) Erneuerungen der Zulassung, eine (1) Zulassung als Zierpflanze.
Neuzulassungen:
Baumwolle
GHB614xLLCotton25xMON15985
Mais
4114
5307
Bt11×MIR162×1507×GA21
MON 87403
MON 87411
Sojabohne
MON 87751
Erneuerung der Zulassung
Mais
1507xNK603
Raps
Ms8, Rf3, Ms8xRf3
Zierpflanze
Nelke als Schnittblume
Die Zulassungen gelten jeweils bis zum 02.08.2029. Ein kommerzieller Anbau der gv-Pflanzen wurde explizit ausgeschlossen.
Die Verfahren im Komitologieverfahren einschließlich der Beratungen im Umweltausschuss des EU-Parlaments und EU-Parlament sind abgeschlossen für die Neuzulassungen der
gv-Maislinien MZHG0JG,
MON 89034×1507×NK603x DAS40278-9
MON 89034x1507xMON 88017×59122×DAS-40278-9,
Bt11xMIR162xMIR604x1507x5703xGA21
sowie für Erneuerung der Zulassungen der
gv-Sojalinie A2704-12
MON 89788,
Baumwolle LLCotton 25
Raps T45.
Die Zulassungen, einschließlich der entsprechenden Unterkombinationen, gelten jeweils bis zum 27.11.2029
Das ablehnende Votum im Umweltausschuss und Parlament hat keine bindende Wirkung für die EU-Kommission, und sie könnte diese Pflanzen noch in diesem Jahr zulassen und hat sie nun auch die acht gv-Pflanzen am 28.11.2019 zugelassen. Somit wurden 2019 insgesamt 17 (18) gv-Pflanzen sowie 56 Unterkombinationen zugelassen. Rückblickend über das letzte Jahrzehnt (2010-2019) stellt dies ein Rekord dar; in den anderen Jahren wurden jeweils weniger als 10 Zulassungen erteilt. Die hohe Anzahl von Zulassungen im Jahr 2015 ist darauf zurückzuführen, dass 2014 überhaupt keine gv-Pflanze zugelassen wurde.
Darüber hinaus steht seit 2008 auch eine Entscheidung über den kommerziellen Anbau von Mais MON 810 aus. Die Genehmigung für den Anbau von Mais MON 810 ist seit 2008 eigentlich abgelaufen. Aber da bis heute (November 2019) keine Entscheidung über eine Ablehnung oder Zustimmung der Verlängerung der Anbaugenehmigung getroffen wurde, besteht die alte weiter.
Mit den 2019 zugelassenen Pflanzen können nun Erzeugnisse als Lebens- und Futtermittel aus 73 gentechnisch veränderten Pflanzen in der Europäischen Union importiert und vermarket werden. Alle diese Produkte müssen als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden und rückverfolgbar sein, da sie aus GVOs gewonnen werden.
BCS-GHØØ2-5 x ACS-GHØØ1-3 x MON-15985-7 HT + IR +ABR 02.08.2029
DP-ØØ4114-3 HT + IR 02.08.2029
SYN-Ø53Ø7-1 IR 02.08.2029
► Bt11 x MIR162x1507 x GA21 und vier Unterkombinationen
SYN-BTØ11-1 x SYN-IR162-4 x DAS-Ø15Ø7-1 x MON-ØØØ21-9 HT +IR 02.08.2029
► Bt11xMIR162xMIR604x1507x5307xGA21 und 34 Unterkombinationen
SYNBTØ111x SYNIR162-4 x SYNIR6Ø4-5 x DAS-Ø15Ø7-1 x SYN-Ø53Ø7-1 x MON-ØØØ21-9 HT+IR 27.11.2029
MON-874Ø3-7 Biomasse 02.08.2029
MON-8711-9 HT + IR 02.08.2029
► MON 89034x1507xNK603xDAS-40278-9 und drei Unterkombinationen
MON-89Ø34-3xDAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6xDAS-4Ø278-9 HT + IR 27.11.2029
► MON 89034x1507xMON 88017x59122xDAS-40278-9 und 14 Unterkombinationen
MON-89Ø34-3 x DAS-Ø15Ø7-1 x MON-88Ø17-3 x DAS-59122-7 x DAS-4Ø278-9 HT + IR 27.11.2029
SYN-ØØØJG-2 HT 27.11.2029
MON-87751-7 IR 02.08.2029
► LLCotton25 ACS-GHØØ1-3 HT 27.11.2029
► 1507xNK603 DAS-Ø15Ø7-1xMON-ØØ6Ø3-6 HT + IR 02.08.2029
► Ms8, ACS-BNØØ5-8 HT 02.08.2029Rf3, ACS-BNØØ5-6 HT 02.08.2029Ms8xRf3 ACS-BNØØ5-8xACS-BNØØ5-6 HT 02.08.2029
► T45 ACS-BNØØ8-2 HT 27.11.2029
► A2704-12 ACS-GMØØ5-3 HT 27.11.2029► MON 89788 MON 89788-1 HT 27.11.2029
HT - Herbizidtoleranz, IR - Insektenresistenz
Risikobewertung:
Phase 1: Dauer von Antragsstellung bis Eingang bei der EFSA
Phase 2: Dauer zur Überprüfung der Vollständigkeit und Gültigkeit des Antrags (Eingang EFSA - Gültigkeit des Antrags)
Phase 3: Dauer bis zur Abgabe der EFSA-Stellungnahme (scientific opinion) (Gültigkeit des Antrags - Veröffentlichung der Stellungnahme)
Risikomanagement
Phase 4: Zeitraum von EFSA-Stellungnahme - SCoPAFF - Berufungsausschuss - Zulassung durch Kommission