gesetzten Frist am 14.01.2019 keine Stellungnahme abgegeben. Ein Durchführungsrechtsakt wurde als notwendig erachtet, und der Vorsitz hat dem Berufungsausschuss den Entwurf eines Durchführungsrechtsakts zur weiteren Erörterung übermittelt. Der Berufungsausschuss hat am 22.02,2019 keine Stellungnahme abgegeben. Die Kommission muss eine Entscheidung herbeiführen.