Pressemitteilung vom WGG zur Abstimmung im EU-Umweltausschuss (ENVI) über den Kommissionsvorschlag zur Regulierung von NGT Pflanzen
Karlsruhe, 25.01.2025
Der Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments hat sich in seiner Sitzung am 24.01.2024 mit deutlicher Mehrheit von 47 zu 31 bei 4 Enthaltung für eine evidenzbasierte Regulierung von Pflanzen aus den neuen genomischen Techniken ausgesprochen. Diese Entscheidung ebnet damit weiter den Weg für eine Umsetzung des Kommissionsvorschlags. Die Hindernisse sind jedoch noch nicht überwunden. Ausschlaggebend wird nun das Abstimmungsergebnis im EU-Parlament und die Entscheidung im Ministerrat sein, damit die Verhandlungen zwischen Parlament, Mitgliedsstaaten und Kommission (Trilog-Verfahren) beginnen können.
Offensichtlich sind die meisten Parlamentarier den Argumenten aus der Wissenschaft gefolgt und haben sich weniger von denen der fundamentalen Gentechnikkritiker oder von Ökoverbänden beeinflussen lassen. Möglicherweise waren sie auch erstaunt mit welcher Intensität Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sich für eine wissenschaftsbasierte Umsetzung einer Regelung für Pflanzen eingesetzt haben, die mithilfe der den neuen genomischen Techniken (NGT) gezüchtet wurden. Erstmals hat hier die Wissenschaft ihre Stimme erhoben und sich für den Erhalt des Wissenschaftsstandorts Europa in der Pflanzenzüchtung eingesetzt.
Die Parlamentarier haben der Einführung von zwei Kategorien von NGT-Pflanzen zugestimmt und sind dem Kommissionsvorschlag, dass NGT-1-Pflanzen als gleichwertig zu konventionell gezüchtet Pflanzen angesehen werden sollen, gefolgt. NGT-2-Pflanzen sollen aber weitgehend nach dem bestehenden Gentechnikrecht reguliert werden.
Mit der Zustimmung zu der Kategorie von NGT-1-Pflanzen, die tatsächlich den Kriterien aus Anhang 1 entsprechen, werden diese Pflanzen aus den restriktiven Anforderungen des bestehenden Gentechnikrechts herausgenommen. Damit entfallen für sie eine gentechnikspezifische Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sowie die umfassende Risikobewertung. Aber NGT-1-Pflanzen kommen nicht unkontrolliert in Verkehr, sie unterliegen einerseits den Regelungen aus dem Saatgutrecht und anderseits einem Notifizierungsverfahren. In diesem Notifizierungsverfahren ist eine Art der Risikoüberprüfung und die Erstellung eines Registers für NGT-1-Pflanzen vorgesehen. Mit der Eintragung in das Register wird auch eine Identitätsnummer für diese NGT-1-Pflanze vergeben. Hiermit wird eine Transparenz für Verbraucher und Anwender geschaffen. Zum Schutz einer gentechnikfreien Landwirtschaft muss Saatgut grundsätzlich gekennzeichnet werden. Eine Koexistenz zwischen den unterschiedlichen Anbau- und Wirtschaftsformen ist somit möglich. Die Verwendung von NGT-Pflanzen im Ökolandbau wird weiterhin ausgeschlossen ebenfalls sollen NGT-1-Pflanzen nicht patentierbar sein.
Der Wissenschaftskreis Genomik und Gentechnik (WGG) begrüßt die Entscheidung des EU-Umweltausschusses. Er ist der Überzeugung, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung für eine nachhaltigere Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung ist. Ergebnisse europäischer Forschungseinrichtungen zu Anwendungen der neuen genomischen Techniken werden sich damit auch auf europäischer Ebene in praktische Anwendungen umsetzen lassen und werden nicht mehr ins Ausland exportiert.
Den offenen Brief von AFBV, EU-SAGE, WGG an die Mitglieder des EU-Umweltausschuss finden Sie unter:
https://wggev.de/offener-brief-an-die-mitglieder-des-envi-ausschusses-zu-ngt-pflanzen/
Kontakt: Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany
Vorsitzender: Wissenschaftskreis Genomik und Gentechnik e.V. (WGG)
jany@wgg-ev.de, Tel: 0171-4232957