Anhang I C (Fortsetzung)
b. Antrag auf Ausschluss einer editierten Pflanze von der Richtlinie
Ein Anmelder muss eine behördliche Bestätigung des Ausschlusses einer editierten Pflanze einholen. Das Verfahren ist an die obengenannten Kategorien anzupassen.
1. Verfahren
- Der Anmelder reicht seinen Antrag auf Anfrage bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates ein, die für die GVO-
Vorschriften zuständig ist;
- Diese Anfrage ist immer dann vom Anmelder zu stellen, wenn die entsprechende editierte Pflanze vom Anwendungsbereich
der Richtlinie genommen werden soll;
- Die Ausschlussentscheidung für die entsprechende editierte Pflanze gilt für alle Nachkommen dieser Pflanze, die die gleiche
Editierung enthalten und ist für alle Mitgliedstaaten verbindlich;
- Mit der Bestätigung der Ausschlussentscheidung unterliegt jede Sorte, die unter Verwendung der edierten Pflanze
gewonnen wird, den Saatgut- und Sortenschutzvorschriften für die betreffenden Pflanzenarten in gleicher Weise wie jede
durch traditionelle Züchtungsverfahren gewonnene Sorte, einschließlich der Eintragung in die gemeinsamen Sortenkatalog
für landwirtschaftliche Pflanzen- und Gemüsearten, die in der Europäischen Union vermarktet werden können.
2. Anforderungen
Die vom Anmelder vorzulegenden Informationen sind an die Kategorien (1-4) anzupassen:
a. Standardanforderungen für alle Kategorien:
i) Name des Anmelders und Kontaktinformationen;
ii) taxonomische Beschreibung der Pflanze, die editiert oder in die ein Gen eingefügt wurde;
iii) angewandte Technik und wichtigste Schritte, die durchgeführt wurden, gegebenenfalls einschließlich der Angabe, ob
bei dem Editierungsverfahren ein GVO-Zwischenprodukt hergestellt wurde oder nicht, sowie der Nachweis der
vollständigen Entfernung (jeder) eingefügten rekombinanten Nukleinsäurensequenz.
b. Spezifische Anforderungen:
- Für die Kategorien 1 und 2:
i) Taxonomische Beschreibung der Pflanze, die das Gen (Allel) enthält und eine Beschreibung des Gens (Allels);
ii) Beschreibung der in der endgültigen Pflanze vorgenommenen Editierung und Nachweis, dass die resultierende
edierte Sequenz erhalten wurde, sowie ein Vergleich der Funktionalitäten.
- Für Kategorie 3:
i) Beschreibung des Gens (Allels) und seiner Funktionalität, die nach der Editierung erhalten wurden sowie
verfügbare Hintergrundinformationen, die zur Editierung dieses Gens (Allels) veranlasst haben
(z.B. Forschungsarbeiten);
ii) Beschreibung der in der endgültigen Pflanze erreichten Editierung (Insertion, Deletion,Austausch) und Nachweis,
dass die resultierende bearbeitete Sequenz und die Funktionalität des Gens (Allels) erhalten wurden.
- Für Kategorie 4:
i) Taxonomische Beschreibung der Spenderpflanze, die das zu transferierende Gen enthält und eine Charakterisierung
dieses Gens;
ii) Nachweis, dass die DNA-Sequenz des transferierten Gens der des ursprünglichen Gens entspricht;
iii) Nachweis, dass sich das transferierte Gen an dem definierten Ort befindet, auf die die Editierung abgezielt hat.
c. Alle vom Anmelder übermittelten Informationen, für die er Vertraulichkeit beanspruchen möchte, müssen mit dem
Vermerk "Vertraulich" gekennzeichnet werden.
3. Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit des Antrags durch die zuständige Behörde sollte nicht mehr als sechzig Tage betragen.