Am 08.05.2019 stellte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Antrag (
► 19/9952) „Die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG in ihrer Regelschärfe auch für die neue Gentechnik beibehalten – Regulierung im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip auch in Zukunft sichern“ für eine Beschlussfassung an den Deutschen Bundestag.
Wenig später folgte am 14.05.2019 der Antrag (
►19/10166) der Fraktion der FDP „Chancen neuer Züchtungsmethoden erkennen – Für ein technologieoffenes Gentechnikrecht“
Beide Anträge nehmen Bezug auf das EuGH-Urteil (
► C-528/16) zu Mutageneseverfahren von 25. Juli 2018.
Bündnis 90/Die Grünen möchten mit ihrem Antrag erreichen, dass die Bundesrepublik Deutschland an dem bestehenden Regelwerk zu Gentechnik, der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG strikt festhält, wohl wissend, dass dieses auf dem Kenntnisstand der 90ziger Jahre des letzten Jahrhunderts aufbaut. Die Bundesrepublik Deutschland soll sich im Bereich der modernen Pflanzenzüchtung dem Fortschritt in Wissenschaft und Technik widersetzen und soll sich einer Revision der Gentechnikgesetzgebung auf europäischer Ebene entgegenstellen. Das Vorsorgeprinzip soll verstärkt werden und insbesondere auch für Anwendungen aus Genomeditierungsverfahren gelten.
Die FDP dagegen möchte dagegen, dass sich die Bundesrepublik auch auf europäischer Ebene für eine Anpassung des Gentechnikrechtes an den Stand von Wissenschaft und Technik ausspricht, die neuen Züchtungsmethoden differenziert diskutiert und bewertet werden. Der Wissenschafts- und Wirtschaftsstand Deutschland soll für Anwendungen dieser modernen Verfahren erhalten bleiben. Deutschland soll die Potenziale dieser Verfahren auch nutzen dürfen.
Die beiden Anträge sind sehr kontrovers und vielleicht ist es deshalb nicht ganz verwunderlich, dass beide sowohl im
► Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
als auch im Bundestag jeweils mit großer Mehrheit, also auch mit den Stimmen des CDU/CSU und SPD, abgelehnt wurden.
Dennoch ist es überraschend: Folgt man den Äußerungen von SPD-Politikern und denen aus dem SPD-geführten Umweltministerium so entspricht der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen genau der Einstellung SPD zu den neuen Züchtungstechnologien und zum Festhalten an dem “alten“ Gentechnikgesetz. Umgekehrt stehen CDU und teilweise die CSU den neuen Züchtungsmethoden positiv gegenüber und sehen in ihren Anwendungen Chancen für Mensch und Umwelt. Beide Parteilager, wie auch alle anderen im Bundestag vertretenden Parteien, halten an dem Vorsorgeprinzip fest.
Die Ablehnung beider Anträge zeigt deutlich, dass aufgrund des Koalitionsvertrages, die Regierungsparteien in Sachen Gentechnik nicht handlungsfähig sind und einen Stillstand gegenüber dem Handeln vorziehen.
20.01.2020 bgf-Jany