Die Leitlinien gelten für
a) Erzeugnisse, die nach amerikanischen Recht Lebensmittel sind und
b) biotechnologisch erzeugte Lebensmittel.
Der Begriff „biotechnologisch erzeugt“ kann hier auf Lebensmittel/Erzeugnisse, die selbst gentechnisch veränderte Organismen darstellen/bestehen oder aus solchen gewonnen wurden, übertragen werden. Nach der Definition bezieht sich der Begriff „biotechnologisch“ auf Lebensmittel, die genetisches Material enthalten, das durch in vitro rekombinante DNA-Techniken wurde und dass diese genetische Veränderung nicht anderweitig durch konventionelle Züchtung erhalten werden konnte oder in der Natur selbst auftritt.
Aus dieser Definition wird bereits ersichtlich, das Lebensmittel, die nachweislich keine rDNA enthalten, nicht unter den Anwendungsbereich fallen.
Zur Hilfe für Unternehmen ist eine
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Liste
biotechnologisch erzeugter Organismen, die unter den Anwendungsbereich fallen, aufgeführt. Diese soll fortlaufend ergänzt werden. Gegenwärtig umfasst die Liste:
Alfalfa, Apfel (ArcticTM-Sorten), Raps, Mais, Baumwolle, Aubergine (BARI Bt Begun-Sorten), Papaya (Ringfleckvirus-resistente Sorten), Ananas (rosa Fleischsorten), Kartoffeln, Lachs (AquAdvantage), Soja, Kürbis (Sommer) Zuckerrübe.