Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) fällte am 25. Juli 2018 ein Grundsatzurteil zur Einordnung von Mutageneseverfahren.
"Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen"
"Von diesen Verpflichtungen ausgenommen sind aber die mit Mutagenese-Verfahren, die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten, gewonnenen Organismen, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, diese Organismen unter Beachtung des Unionsrechts den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen."
Dieses Urteil (C-528/16) überraschte Kritiker wie Befürworter der Grünen Gentechnik und führte zu Konfusionen, Irritationen und Verunsicherungen. Nahezu nichts hat sich seitdem geändert, wie die Statements und Presseverlautbarungen der Gruppierungen zum Jahrestag der Urteilsverkündung (25.07.2019) verdeutlichen. Befürchtungen – berechtigt oder nicht - sind geblieben! Die Rechtsunsicherheit besteht weiter! Politik und Gesetzgeber sind zwar nicht untätig, aber umgesetzt wurde noch nichts!
Sehr klar verdeutlichte Frau Ministerin Klöckner die Situation anlässlich des
►
3. BMEL-NMT-Forums: „Das Urteil hat zwar die aktuelle Rechtslage zu den neuen Techniken geklärt, aber wir müssen dennoch viele Fragen stellen und auch beantworten. Fragen zum Beispiel nach der praktischen Umsetzung des Urteils, aber auch zu unseren politischen Gestaltungsoptionen."
Es besteht weiterhin Diskussions- und Klärungsbedarf in der Auslegung des EuGH-Urteils und dies sowohl auf juristischer als auch naturwissenschaftlicher Basis. Eindeutig ist, dass Mutageneseverfahren als Gentechnik einzustufen sind und die so erzeugten Organismen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) darstellen. Auch mit den klassisch angewandten Mutageneseverfahren gewonnene und vermarktete Organismen sind GVO! Sie sind allerdings von den Regularien der GVO-Gesetzgebung ausgenommen (s. oben). Der Status von klassisch mutagenisierten Organismen als GVO wird von vielen, aber besonders von Kritikern der Gentechnik verschwiegen. Für sie stellen die klassischen Mutageneseverfahren, die Behandlung von Organismen mit ionisierenden Strahlen oder mutagenen Substanzen, keine Gentechnik dar. Hier wird eindeutige Urteilsentscheidung ignoriert. Dennoch bestehen Befürchtungen, dass diese klassisch erzeugten Organismen von Mitgliedsstaaten separat nach Gentechnikrecht geregelt werden könnten.