Nach den EuG-Urteil C-528-16 vom 28.07.2018 zur gentechnikrechtlichen Einordnung von Mutageneseverfahren sind genomeditierte Organismen gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Alle diese Organismen, somit auch Pflanzen, sowie daraus gewonnene Erzeugnisse unterliegen somit allen Regelungen zur Gentechnik, d.h. der Sicherheitsbewertung, Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Dies hat Fragen nach der Nachweisbarkeit solcher Produkte aufgeworfen, insbesondere wenn sich die genomeditierten Pflanzen nicht von natürlich oder klassisch gezüchteten Pflanzen unterscheiden. Eine Nachweismethode für die genetische Veränderung aus dem Genomeditierungsverfahren wäre die Voraussetzung das EuGH umsetzen zu können.
Diese Problematik erkannte die EU-Kommission recht schnell und beauftrage deshalb im Oktober 2018 das Europäische Referenzlabor (ENGL) mit der Prüfung und wenn möglich mit der Ausarbeitung von Methoden zum Nachweis genomeditierter Pflanzen. Ende März 2019 legte das ENGL ihren ► Bericht “Detection of food and feed plant products obtained by new mutagenesis techniques” vor.
Kernaussagen sind:
• Änderungen auf der DNA-Ebene können nachgewiesen werden, aber es gibt keinen eindeutigen Nachweis wie diese
Änderung entstanden ist,
• für nicht eindeutige DNA-Änderungen, die ein oder wenige DNA-Basenpaare betreffen, kann ein Antragsteller möglicherweise
keine ereignisspezifische Methode entwickeln,
• durch Genom-Editing gewonnene Pflanzenprodukte können unerkannt auf den Markt gelangen. Wenn ein Produkt mit einer
unbekannten oder nicht eindeutigen DNA-Änderung auf dem EU-Markt entdeckt würde, wäre es außerdem schwierig oder
sogar unmöglich einen Beweis vorzulegen, dass die geänderte Sequenz aus der Bearbeitung von Genomen stammt.
Im Dezember 2018 haben der Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik (WGG) gemeinsam mit der Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie (GfPB) in einem ►Statement zur Nachweisbarkeit genomeditierter Pflanzen ausgeführt:
"Die Detektion und Identifizierung von nicht autorisierten genomeditierten Pflanzen ist derzeit unter realistischen Bedingungen nicht möglich. Zusammengenommen bedeutet dies, dass auch bei größter Sorgfalt eine nicht zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit besteht, dass Produkte, die durch Genomeditierung gewonnen werden, nach ihrer Einführung auf dem EU-Markt (zunächst) unbemerkt bleiben können."
Im weiteren sei auch auf die Publikation von Grohmann et al.(2019) hingewiesen [1]
Am 07.September 2020 hat nun der ► Verband Lebensmittel ohne Gentechnik(VLOG) eine Presseerklärung zur Nachweisbarkeit von Pflanzen aus der „Neuen Gentechnik“ herausgegeben.
„Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) hat heute gemeinsam mit Greenpeace und weiteren Organisationen, Gentechnik-frei-Verbänden sowie der Handelskette SPAR Österreich die weltweit erste Open-Source-Nachweismethode* veröffentlicht für eine Pflanze, deren Erbgut mit einem Verfahren der "neuen" Gentechnik verändert wurde.“
* Chhalliyil P. , Ilves H., Kazakov S.A., Howard S.J., Johnston B.H., Fagan J. (2020): A Real-Time Quantitative
PCR Method Specific for Detection and Quantification of the First Commercialized Genome-Edited Plant.
Foods 9(9), 1245; https://doi.org/10.3390/foods9091245
GMO Status of Cibus SU Canola
In der Meldung wurde der Eindruck vermittelt, dass dieses Open-Source-Nachweisverfahren als ein allgemein anwendbares Verfahren für genomeditierten Pflanzen angesehen werden kann.
Mittels Genomeditierung können Mutationen in das Erbgut von Organismen eingeführt werden, die auch spontan in der Naturentstehen könnten. Der Umgang mit solchen Lebewesen wirft verschiedene Fragen auf. Zunächst: sollen solche, mit präzisen Verfahren veränderte Organismen strenger reguliert werden als identische Organismen, die in der Natur bereits vorhanden sind oder spontan entstehen? Ist es sinnvoll, genomeditierte Organismen restriktiver zu behandeln als solche mit völlig ungerichteten und undefinierten Erbgutveränderungen durch Chemikalien oder Bestrahlung, die im Moment ohne Auflagen in die Umwelt gelangen dürfen? In vielen Ländern gibt es liberale Regelungen für genomeditierte Organismen ohne artfremdes Erbmaterial. In Europa unterstehen diese den strengen Auflagen für gentechnisch veränderte Organismen(GVO). Wichtige Wissenschafts-Organisationen und Pflanzenzüchter kritisieren, dass es keine naturwissenschaftliche Grundlage für eine solche Unterscheidung gibt. Technologie kritische Kreise dagegen begrüßen eine restriktive Regulierung. Hier gibt es noch großen gesellschaftlichen Diskussionsbedarf. Die zweite wichtige Frage ist: Wie soll man genomeditierte Organismen einer speziellen Regulierung unterstellen, wenn sie sich nicht von natürlich entstandenen Varianten unterscheiden und daher gar nicht eindeutig als «genomeditiert» erkannt werden können? Bisher existiert kein Verfahren, mit dem der Ursprung von punktförmigen Mutationen im Genom eindeutig nachgewiesen werden kann. Bei einer Pflanze mit Erbgut-Veränderungen, die zum Beispiel in Importware gefunden wird, kann man ohne Vorwissen nicht feststellen, ob sie durch gezielte Genomeditierung, durch ungerichtete Mutagenese, oder spontan in der Natur entstanden ist. Die Unterscheidung von genomeditierten Organismen, die in Europa den strengen Auflagen für gentechnisch veränderte Organismen unterstehen, und Organismen mit natürlichen (oder durch altbekannte Mutageneseverfahren erzeugte) Veränderungen, die keinen speziellen Gentechnik-Bestimmungen unterstehen, ist eine große Herausforderung für die Regulierung. Greenpeace und andere gentech-kritische Organisationen, zusammen mit Gentech-frei-Labeln und einem österreichischen Einzelhändler, haben im September 2020 in einer großen Kommunikationsoffensive (Website www.detect-gmo.org, Video, Twitter-Hashtag #NowhereToHi)[ bekannt gegeben, dass in ihrem Auftrag das «Weltweit erste Open-Source-Nachweisverfahren für Pflanze aus neuer Gentechnik entwickelt» wurde. Laut Greenpeace zeigt der Test, «dass neue gentechnisch veränderte Nutz-pflanzen, die mit Hilfe des Genome Editing hergestellt wurden, identifiziert und von ähnlichen, nicht gentechnisch veränderten Nutzpflanzen unterschieden werden können, trotz wiederholter Behauptungen der Biotech-Industrie und einiger Regulierungsbehörden, dass sie nicht nachweisbar sind und aus diesem Grund nicht reguliert werden können». Ist den Auftragsforschern damit gelungen, was tatsächlich bisher als unmöglich galt –die Unterscheidung zwischen genomeditierten und anderen Pflanzen? Leider wurden die hohen Erwartungen aufgrund der ersten Ankündigungen schnell enttäuscht, die NGO-Kommunikationskampagne geriet zum Flop. Sowohl Medien als auch Fachorganisationen wie der europäische Pflanzenzuchtverband Euroseeds [3], die «European Plant Science Organisation» EPSO [4] oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) [5] machten deutlich, dass mit dem präsentierten Nachweisverfahren kein allgemeiner Nachweis genomeditierter Organismen möglich ist. Bei der vorgestellten Methode (Chhalliyil et al. 2020) [2] handelt es sich um ein Standardverfahren (quantitative PCR), mit dem eine bereits vorher genau bekannte Punktmutation in einer herbizidtoleranten Rapssorte (Cibus Raps) nachgewiesen werden kann. Die Methode ist allerdings nur für diese eine Rapssorte spezifisch, und ermöglicht keine Aussage darüber, wie die Punktmutation entstanden ist. Es handelt sich damit nicht um ein universelles Verfahren, mit dem genomeditierte Pflanzen von anderen Pflanzen unterschieden werden können. Der Nachweis vorher bekannter Genom-Veränderungen in Pflanzen ist seit Jahren Routine. Die große Herausforderung ist, dass in vielen Fällen gar nicht bekannt ist, welche Veränderungen mittels Genome Editing in Pflanzen eingeführt wurden – und wenn man nicht weiß, nach was man suchen soll, ist es auch unmöglich etwas zu finden. In vielen Ländern werden genomeditierte Pflanzen nicht als GVO eingestuft (Anmerkung Jany siehe Tab.1), und es besteht für die Pflanzenzüchter kein Grund, Informationen zum Herstellungsverfahren öffentlich zugänglich zu machen. Daher ist es auch weiterhin nicht allgemein möglich, ohne detailliertes Vorwissen über allfällige durch Genome Editing eingeführte Punktmutationen solche Pflanzen analytisch zu identifizieren .Aber selbst, wenn genaue Informationen über jede einzelne irgendwo auf der Welt mit Genomeditierung verbesserte Pflanze vorhanden wären: die aufwändige Etablierung eines eigenen Nachweisverfahrens für jede spezifische Veränderung wäre mit einem riesigen Aufwand verbunden. Allein in den USA hat das Landwirtschaftsministerium in letzter Zeit etwa eine neue genomeditierte Pflanze pro Tag nach offizieller Anfrage von den Bestimmungen für GVO ausgenommen und damit einen Anbau im Freiland erlaubt, und auch in vielen anderen Ländern wird die Technologie eingesetzt. Eine Überprüfung aller Importprodukte auf alle möglichen Veränderungen, um zu verhindern dass genomeditierte Pflanzenprodukte – die in vielen Ländern konventionell gezüchteten Sorten gleichgestellt sind - nach Europa gelangen, ließe sich in der Praxis kaum um setzen und würde wohl eine Abkoppelung von den internationalen Märkten erfordern.
Quelle: Lucht J. POINT-Newsletter – September 2020 Text mit freundlicher Genehmigung übernommen
https://www.scienceindustries.ch/_file/27340/point-2020-09-219-d.pdf
Weitere Quellenangaben oder Pressemeldungen sind unter Quellen und Referenzen gemacht
Mit ihrem Artikel vom 7. September 2020 stellen Chhalliyil und Kollegen [2] in der Zeitschrift Foods ein Verfahren vor, das die Identifizierbarkeit von genomeditierten Nutzpflanzen erlauben soll. Die Autoren folgern, dass mithilfe dieses Verfahrens Pflanzen, die mit modernen Genomeditierungsverfahren erzeugt worden sind, in Lebens- und Futtermitteln sowie Saatgut gemäß der in Europa geltenden rechtlichen Anforderungen nun nachgewiesen werden können. Ein Nachweisverfahren wird für die Zulassung einer gentechnisch veränderten Pflanze in Europa benötigt.
Die Firma Cibus US LLC vermarktet herbizidtolerante Rapslinien unter dem Begriff Cibus-Raps, die sich durch spezifische Punktmutationen voneinander unterscheiden, was sich in Toleranzen gegenüber unterschiedlichen Herbiziden widerspiegelt. Die Punktmutationen sind von der Firma in ihren Patenten und Anträgen genau beschrieben, zusammen mit den jeweilig zugrundeliegenden Züchtungsverfahren. In einigen der Linien entstanden die Punktmutationen durch das Genomeditierungsverfahren Oligonukleotid-gesteuerte Mutagenese (ODM), in anderen durch spontane Mutationen (somaklonale Variationen). Die
kanadischen Behörden haben alle diese Informationen zu Cibus-Raps öffentlich zur Verfügung gestellt, ebenso die
Firma selbst.
Die Autoren entwickelten auf Basis von quantitativer Polymerasekettenreaktion (qPCR) Tests, mit denen sich die jeweilige Punktmutation einer zugehörigen Linie spezifisch und reproduzierbar nachweisen lässt. Der hier beschriebene Nachweis von (a priori bekannten) Punktmutationen durch PCR ist ein seit vielen Jahren in der Wissenschaft, der züchterischen Praxis und in den Labors der zuständigen GVO-Überwachungsbehörden routinemäßig genutztes Verfahren und stellt keine wissenschaftliche Neuigkeit dar. Der Nachweis einer Punktmutation lässt aber keinen Rückschluss darauf zu, auf welche Weise diese entstanden ist. Dies wird auch in den Berichten zu dieser Publikation von den Behörden in der EU und in Deutschland hervorgehoben. Der Stand von Wissenschaft und Technik wird durch diese Publikation in keiner Weise verändert.
Dies wird obendrein auch dadurch deutlich, dass die Autoren fälschlicherweise davon ausgingen, eine durch ODM erzeugte Mutation in einer der untersuchten Rapslinien nachgewiesen zu haben. Die untersuchte Linie trägt jedoch eine Spontanmutation. Das zeigt sehr schön, dass ein Nachweis einer Mutation zwar möglich ist, der Rückschluss auf die zugrundeliegende Entstehung dieser Mutation (deren Identifizierbarkeit) dagegen nicht.
Fazit aus dem ZKBS-Statement: Die Veröffentlichung von Chhalliyil et al. fügt dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik keine neuen Erkenntnisse hinzu. Sie belegt vielmehr, dass es nicht möglich ist, genomeditierte Pflanzen von Pflanzen mit spontan aufgetretenen Mutationen zu unterscheiden. Ohne vorherige Kenntnis des Herstellungsprozesses kann somit keine Aussage darüber getroffen werden, ob es sich um einen GVO im Sinne des EuGH-Urteils handelt, oder nicht.
ZKBS: 18.09.2020
Stellungnahme des ENGL
Auch das Europäische Netzwerk ENGL sieht in der vorgestellten Arbeit kein allgemein anwendbares Testverfahren zum Nachweis, das die genetische Veränderung durch ein Verfahren aus Genomeditierung hervorgegangen ist. Es kommt zu dem Schluss:
"Abschließend haben Chhalliyil et al. eine Methode zum Nachweis einer bekannten SNV im Cibus OSR beschrieben. Die Methode kann jedoch nicht den Ursprung der Mutation in der betreffenden OSR-Linie identifizieren und kann daher nicht beweisen, dass die nachgewiesene Mutation durch Genom-Editierung verursacht wurde. Darüber hinaus enthält der Artikel keine Strategie, wie eine (unbekannte) auf Genom-Editierung basierende Mutation nachgewiesen werden kann, wenn z.B. der Entwickler oder Züchter keine Angaben gemacht hat."
European Network of GMO Laboratories (ENGL): Evaluation of the scientific publication: “A Real-Time Quantitative PCR Method Specific for Detection and Quantification of the First Commercialized Genome-Edited Plant”P. Chhalliyilet al. in: Foods (2020) 9, 1245
Stellungnahmen vom VLOG
VLOG (11.09.2020): Stellungnahme zur BVL-Fachmeldung zum neuen Nachweisverfahren für „Genome Editing“-Raps
Schreiben von RA Dr. G. Buchholz (GGSC) an Directorate-General for Health and Food Safety und Acting Director of Health,
Consumers and Reference Materials Joint Research Centre (22.10.2020): Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG, Association Food without Genetic Engineering, Germany) Detection Method for Cibus SU Canola - ENGL Evaluation of 02.10.2020
VLOG (03.11.2020): Neues Nachweisverfahren: Hersteller von „Gene-Editing“-Raps muss Referenzmaterial liefern
https://www.ohnegentechnik.org/aktuelles/nachrichten/2020/november/referenzmaterial-cibus-nachweis/
VLOG-Newsletter: EU-Kommission unklar zu neuer Nachweismethode, aber keine Zweifel am Gentechnik-Status von Cibus-Raps
Die Reaktionen des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e. V. (VLOG) sollen nicht unterdrück werden. bgf-Jany geht jedoch hier nicht auf Einzelheiten aus den VLOG Stellungnahmen oder dem Schreiben von RA Buchholz ein. Die Stellungnahmen stellen die Bedeutung und Rechtmäßigkeit des Nachweisverfahrens sowie angeblichen Verfehlungen der nationalen und EU-Behörden heraus. In Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen ist ihnen allen gemeinsam, dass allein die Identifizierung der genetischen Veränderung hinreichend ist. Ein Nachweis worauf diese genetische Veränderung beruht, sei nicht notwendig. Hier beziehen sich Stellungnahmen u. a. auf die Verordnung ► (EU) Nr. 503/2013, Art. 8, Abs. 1 und Abs. 2. Nach Artikel 8 Abs. 1a muss das Verfahren den Nachweis und die Identifizierung des Transformationsereignisses beinhalten. Nicht aufgeführt ist, dass mit dem Nachweisverfahren auch die Methode erfasst wird, wie die nachgewiesene genetische Modifikation eingeführt wurde. Nach dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik sah der Gesetzgeber hierfür auch keine Notwendigkeit. Die Nachweisverfahren waren/sind immer so ausgelegt, dass die Transformationsereignisse eventspezifisch und unverwechselbar erfasst wurden/werden. Bei den bislang modifizierten Pflanzen konnten die genetischen Veränderungen niemals durch eine natürliche zufällige Mutation oder eine induzierte Mutagenes hervorgegangen sein. Die Sachlage hat sich jedoch verändert, Wissenschaft und Technik sind vorangeschritten. Mit den Verfahren der Genomeditierung ist es, nun möglich nur einzelne Nukleotide auszutauschen oder zu entfernen: Vorgänge, die auch durch natürliche spontane Mutationen sowie strahlen- oder chemikalieninduzierte Mutagenesen entstehen können und entstehen. Pflanzen, die solche Mutationen aufweisen, unterliegen nicht dem Gentechnikrecht. Pflanzen, die solche Mutationen aufweisen, die durch Genomeditierung erzeugt wurden, sind nach den EuGH-Urteil C-528/16 den Anforderungen aus dem Gentechnikrecht unterworfen. Fortschritt in Wissenschaft und Technik sowie aus Gründen der Rechtssicherheit erfordert notwendigerweise, dass
a) auch der Nachweis erbracht werden muss, wie die genetische Veränderung in den Organismus eingeführt wurde.
b) Gesetze und Durchführungsverordnungen an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden müssen.
Letztlich weist das Schreiben die Kommission auf eine Gesetzeslücke hin.
Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 503/2013
Anforderungen hinsichtlich der Verfahren zum Nachweis, zur Identifizierung und Quantifizierung von sowie der Kontrollproben und des Referenzmaterials für genetisch veränderte(n) Lebens- bzw. Futtermittel(n) im Rahmen von Anträgen gemäß Artikel 5 Absatz 3, Artikel 11 Absatz 2, Artikel 17 Absatz 3 und Artikel 23 Absatz 2
(1) Anträge gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 17Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 genügen folgenden in Artikel 5 Absatz 3 Buchstaben
i und j bzw. in Artikel 17 Absatz 3 Buchstaben i und j der genannten Verordnung sowie in Anhang III der vorliegenden Verordnung aufgeführten
Anforderungen an
a) die Verfahren zum Nachweis und zur Identifizierung des Transformationsereignisses;
b) die Proben der Lebens- bzw. Futtermittel und ihren Kontrollproben sowie die Angabe des Ortes, an dem auf das Referenzmaterial zugegriffen
werden kann.
Hier wird nicht darauf eingegangen, ob das Verfahren den Anforderungen aus der Verordnung (EU) 2017/625 den ENGL sowie FAO-Richtlinien genügt .
► VERORDNUNGENVERORDNUNG (EU) 2017/625 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2017über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/ 608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) ABl L 95 , 1-139 vom 07.04.2017
► ENGL (2015): Definition of Minimum Performance Requirements for Analytical Methods of GMO Testing
► FAO Guidelines on the performance criteria and validation of methods for detection, identification and quantification of specific DNA sequences and specific proteins in food. CAC/GL 74-2010
Quellen und Referenzen:
[1] Grohmann L., Keilwagen J., Duensing N., Dagand E., Hartung F., Wilhelm R., Bendiek J. and Sprink T (2019): Detection and
Identification of Genome Editing in Plants: Challenges and Opportunities. Front. Plant Sci. 10:236. | doi: 10.3389/fpls.2019.00236
Conventional genetic engineering techniques generate modifications in the genome via stable integration of DNA elements which do not occur naturally in this combination. Therefore, the resulting organisms and (most) products thereof can unambiguously be identified with event-specific PCR-based methods targeting the insertion site. New breeding techniques such as genome editing diversify the toolbox to generate genetic variability in plants. Several of these techniques can introduce single nucleotide changes without integrating foreign DNA and thereby generate organisms with intended phenotypes. Consequently, such organisms and products thereof might be indistinguishable from naturally occurring or conventionally bred counterparts with established analytical tools. The modifications can entirely resemble random mutations regardless of being spontaneous or induced chemically or via irradiation. Therefore, if an identification of these organisms or products thereof is demanded, a new challenge will arise for (official) seed, food, and feed testing laboratories and enforcement institutions. For detailed consideration, we distinguish between the detection of sequence alterations – regardless of their origin – the identification of the process that generated a specific modification and the identification of a genotype, i.e., an organism produced by genome editing carrying a specific genetic alteration in a known background. This article briefly reviews the existing and upcoming detection and identification strategies (including the use of bioinformatics and statistical approaches) in particular for plants developed with genome editing techniques.
https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fpls.2019.00236/full
[2] Chhalliyil P. , Ilves H., Kazakov S.A., Howard S.J., Johnston B.H., Fagan J. (2020): A Real-Time Quantitative PCR Method
Specific for Detection and Quantification of the First Commercialized Genome-Edited Plant. Foods 9(9), 1245; https://doi.org/10.3390/foods9091245
Discussion regarding the regulatory status of genome-edited crops has focused on precision of editing and on doubts regarding the feasibility of analytical monitoring compliant with existing GMO regulations. Effective detection methods are important, both for regulatory enforcement and traceability in case of biosafety, environmental or socio-economic impacts. Here, we approach the analysis question for the first time in the laboratory and report the successful development of a quantitative PCR detection method for the first commercialized genome-edited crop, a canola with a single base pair edit conferring herbicide tolerance. The method is highly sensitive and specific (quantification limit, 0.05%), compatible with the standards of practice, equipment and expertise typical in GMO laboratories, and readily integrable into their analytical workflows, including use of the matrix approach. The method, validated by an independent laboratory, meets all legal requirements for GMO analytical methods in jurisdictions such as the EU, is consistent with ISO17025 accreditation standards and has been placed in the public domain. Having developed a qPCR method for the most challenging class of genome edits, single-nucleotide variants, this research suggests that qPCR-based method development may be applicable to virtually any genome-edited organism. This advance resolves doubts regarding the feasibility of extending the regulatory approach currently employed for recombinant DNA-based GMOs to genome-edited organisms.
https://www.mdpi.com/2304-8158/9/9/1245
[3] Euroseeds: Much ado about nothing, really!
Latest Greenpeace-sponsored study unable to shed new light on identification of origin of genetic change through different mutagenesis breeding methods.
https://www.euroseeds.eu/news/much-ado-about-nothing-really/
[4] EPSO: EPSO statement ‘Detecting a point mutation does not clarify its origin’
Original Statement: https://www.euroseeds.eu/news/much-ado-about-nothing-really/
[5] BVL: Neue Nachweismethode verspricht spezifische Detektion genom-editierter Rapslinien – was kann das Verfahren
tatsächlich leisten?
EndsEurope: German regulator: Novel GMO test will not stand up in court
The German Federal Office for Consumer Protection and Food Safety (BVL) claims a new test for gene-edited crops will not provide legally watertight grounds for acting against suspected unlawful import of GMO food and feed into the EU.
https://www.endseurope.com/article/1694203/german-regulator-novel-gmo-test-will-not-stand-court
VLOG: Weltweit erstes Open-Source-Nachweisverfahren für Pflanze aus neuer Gentechnik entwickelt
Greenpeace Luxemburg: Weltweit erstes Open-Source Nachweisverfahren für Pflanze aus neuer Gentechnik entwickelt
Greenpeace: Von wegen unsichtbar
Mit einem neuen, frei zugänglichen Verfahren kann erstmals die Anwendung sogenannter neuer Gentechnik bei einer Rapssorte nachgewiesen werden.
https://www.greenpeace.de/themen/landwirtschaft/gentechnik/von-wegen-unsichtbar
Greenpeace Calls on Luxembourg to Develop Protocols based on 1st Open Source Detection Test for GMOs
GM Watch: First open source detection test for a gene-edited GM crop
https://www.gmwatch.org/en/news/latest-news/19528
Foote N.: First detection test developed for gene-edited crop, campaign groups claim
TestBiotech: Neue Gentechnik-Pflanzen: Verwirrspiel um Nachweisverfahren Cibus-Raps ist identifizierbar und unterscheidbar
https://www.testbiotech.org/node/2633
https://www.presseportal.de/pm/103450/4703988
BDP: Stellungnahme zur Veröffentlichung einer Studie bzgl. der Nachweisbarkeit genomeditierter Pflanzen
JKI: JKI veröffentlicht Dossier mit Fragen & Antworten zur Nachweisbarkeit des Einsatzes neuer gentechnischer
Methoden bei Erzeugung neuer Pflanzensorten
und
https://www.julius-kuehn.de/media/Startseite/2020/PDF/FAQ_Neue_gentechnische_Methoden.pdf
ZKBS:
Publikation kann Versprechen einer Identifizierbarkeit Genom-editierter Pflanzen nicht erfüllen
Zinkant K.: Nachweismethode für genetisch veränderten Raps
Das angeblich neue Verfahren wird bereits bejubelt - doch Experten sagen: Es kann gar nicht funktionieren.
https://www.sueddeutsche.de/wissen/gentechnik-genschere-landwirtschaft-zuechtung-1.5025237
Der Spiegel/Bethge P.: "Das ist eine Irreführung des Verbrauchers"
Bundesumweltministerin Schulze und Umweltverbände feiern eine neue Nachweismethode für Gentechnik. Doch die ist genauso untauglich wie unnötig, sagt der Entwicklungsbiologe Detlef Weigel.
Deter A.: CDU/CSU zweifeln neuen Nachweistest für CRISPR/Cas-Genveränderungen an
Eine neue Methode soll nachweisen können, dass eine Rapssorte eines amerikanischen Biotechnologieunternehmens gentechnisch verändert sei. CDU/CSU-Vertreter bezweifeln die Eignung des Tests.
Proplanta: Experten reagieren skeptisch auf neuen Gentechnik-Nachweis
Bundesumweltministerin Svenja Schulze bezeichnete eine kürzlich vorgestellte Methode zum Nachweis von Genveränderungen als wichtigen Erfolg für den Umweltschutz - Experten aus dem Bereich sehen das Studienergebnis aber skeptisch.
Meeder K.: Wirbel um „Gentechnik-Nachweis“
https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/pflanzenbau/wirbel-um-gentechnik-nachweis-562571
tg: Gentechnikgegner melden scheinbaren Nachweisdurchbruch
https://transkript.de/news/gentechnikgegner-melden-scheinbaren-nachweisdurchbruch.html
Grain Club: Nachweis von Genome Editing weiterhin nicht möglich
https://www.presseportal.de/pm/105718/4707092
Diskussion ob der Cibus-Raps durch Genomeditierung entstanden ist:
GM Watch: Company claims first commercial gene-edited crop wasn't gene-edited after all
https://gmwatch.org/en/news/latest-news/19535
GM-Watch: Cibus’s canola: The mysterious origin of the mutation
https://gmwatch.org/en/news/latest-news/19541
and
Meunier E.: Cibus’ canola, the mysterious origin of the mutation
In September 2020, a scientific article provided an open-source method to detect a mutation induced in a genetically modified (GM) canola[1] by the company Cibus[2]. The subsequent communication from Cibus is surprising: the description of its genetically modified canola suddenly changed, rejecting the previously announced oligonucleotide-directed mutagenesis as the origin of this rapeseed. A way for Cibus to open a window to escape GMO regulations in Europe?
https://www.infogm.org/70547-cibus-canola-mysterious-origin-of-mutation?lang=en
BLE: Bekanntmachung Nr. 02/20/32über die Durchführung eines Forschungsvorhabens Vom 27. März 2020
Machbarkeitsstudie zu Nachweis- und Identifizierungsverfahren für genomeditierte Pflanzen und pflanzliche Produkte Förderkennzeichen: 2820HS001
bgf-Jany 30.09.2020 / 14.10.2020 / 05.11.2020