Der Ethikrat der Max-Planck-Gesellschaft behandelt in seinem Diskussionspapier verschiedene Anwendungsgebiete und Aspekte der Genom-Editierung. Die Autoren der einzelnen Kapitel nutzen die Technik für ihre eigene Forschung und sind dadurch aus eigener Anschauung bestens mit den Potenzialen als auch eventuellen Sicherheitsfragen vertraut.
Detlef Weigel vom Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie erklärt im Kapitel zur
Genom-Editierung von Pflanzen, dass die Technik neue Pflanzensorten hervorbringen kann, die widerstandsfähiger gegen Herbizide oder verträglicher sind. Das Diskussionspapier kommt zu dem Schluss, dass Genom-edierte Nutzpflanzen nicht unter die Gentechnik-Richtlinie der EU fallen sollten, wenn die Veränderungen durch die Genom-Editierung von natürlichen Mutationen nicht zu unterscheiden sind.
Keine Veränderung der Keimbahn
Großes Potenzial besitzt die Technik Stefan Mundlos und Hans Schöler zufolge auch
für die Medizin.
Die Korrektur krankmachender Mutationen in Blutzellen könnte beispielsweise Leukämie-Patienten heilen. Im Gegensatz zur Genom-Editierung solcher gewöhnlichen Körperzellen lehnt die Max-Planck-Gesellschaft die Veränderung von Keimbahnzellen unter den gegenwärtigen Bedingungen ab. Nicht nur, dass verschiedene Sicherheitsbedenken noch nicht ausgeräumt sind – der Gesundheitszustand der Patienten müsste zudem über mehrere Jahrzehnte hinweg kontrolliert werden, um auch Nebenwirkungen bei künftigen Generationen auszuschließen.
Der Ethikrat bezweifelt in seinem Papier, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wissenschaftsgemeinde, Keimbahn-Experimente bis auf Weiteres auszusetzen, diese Probleme lösen würde. Nicht jeder Wissenschaftler wird sich an ein solches Moratorium gebunden fühlen. Zudem wären Verstöße dagegen kaum zu ahnden.
Bedenken gegen Gene DriveDesgleichen sind die wissenschaftlichen und ethischen Fragen zum Einsatz der sogenannten Gene-Drive-Technologie mittels Genom-editierter Insekten nicht einfach zu beantworten. Die Technik kann zwar zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen beitragen, Probleme sind jedoch die mangelnde Ausbreitungskontrolle sowie die fehlende Widerspruchsmöglichkeit der Menschen, die in den betroffenen Regionen leben.
Bislang gibt es zudem keine nationalen oder internationalen Gesetze, die vor einem Missbrauch von Forschungsergebnissen zur Genom-Editierung schützen könnten. Silja Vöneky von der Universität Freiburg plädiert daher für eine staatliche Aufsichtsbehörde oder ein internationales Komitee, das riskante Experimente auf möglichst breiter Basis beurteilen kann.
Pressemeldung 14.10.2019: Max-Planck-Gesellschaft