Berufungsausschuss-03-12-2020

Risikomanagement - Berufungsausschuss - Zulassung von gentechnisch veränderter Pflanzen


Heute am 3.12.2020 hat der ► Berufungsausschuss für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie der Umwelt über die Vorschläge der Kommission für die Zulassung von vier gentechnisch veränderten Pflanzen zum Import als Lebens- und Futtermittel beraten und abgestimmt. 

Mais: MON 87427 × MON 89034 × MIR162 × MON 87411

          MIR604 *

          MON 89034 *

          MON 88017 *      * Erneuerung der Zulassung

Sojabohnen: MON 87751 × MON 87701 × MON 87708 × MON 89788


Der Berufungsausschuss ist mit Experten aus den Mitgliedsstaaten besetzt und sie stimmen im Auftrag ihres Mitgliedsstaates. ab. Die Abstimmungsergebnisse sind noch nicht bekannt. Aber generell werden weder das Abstimmungsverhalten und noch die Gründe für die entsprechende Entscheidung der einzelnen Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Sie werden quasi zum Schutz der Mitgliedsstaaten als geheime Verschlusssache angesehen. Es wird lediglich bekannt gegeben, ob der Kommissionsvorschlag angenommen, abgelehnt wurde oder es darüber keine Entscheidung gab. Hier ist das Verfahren im Risikomanagement äußerst intransparent und gerade hier bedarf es einer Änderung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011, auch besser unter dem Namen „Komitologieverfahren“ bekannt. (siehe  https://www.biotech-gm-food.com/aktuelles/komitologie-verfahren-reform-revision-verordnung-eu-182-2011).


Zustimmung oder Ablehnung muss stets mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Falls diese weder für eine Zustimmung oder Ablehnung gefunden werden kann, treffen die Mitgliedsstaaten keine Entscheidung über den Antrag. Sie reichen den Antrag an die Kommission weiter und beauftragen die Kommission mit der Entscheidung. Das Abschieben der Verantwortung an die Kommission hat sich als Standardverfahren etabliert bzw. ist zur Tradition geworden. In den letzten 10 Jahren konnte niemals eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Kommissionvorschlag gefunden werden. Dies wird sicherlich auch bei der heutigen Abstimmung so gehandhabt. Der Vorwurf, dass die Kommission ohne demokratische Legimitation bzw. unter Missachtung der demokratischen Entscheidung gentechnisch veränderte Pflanzen zulässt, ist nicht gerechtfertigt. Die Kommission erfüllt lediglich ihren gesetzlichen Auftrag nachdem die Mitgliedsstaaten ihr den Auftrag erteilt haben. Die Mitgliedsstaaten wollten keine Verantwortung übernehmen.


Die gv-Pflanzen, über die heute beraten wurde, werden sicherlich nicht mehr in diesem Jahr eine Zulassung erhalten. Möglicherweise werden aber die Pflanzen, über die am 12.11.2020 im Berufungsausschuss beraten und abgestimmt wurde, noch in 2020 eine Importzulassung erhalten.

                 Tab. 1: 2020 begonnene Verfahren im Risikomanagement von gentechnisch veränderten Pflanzen

Stellungnahmen des Umweltausschusses des EU-Parlaments (24.11.2020)


► Sojabohne: MON 87751 × MON 87701 × MON 87708 × MON 89788

► Mais: MON 87427 × MON 89034 × MIR162 × MON 87411

► Mais: MIR604

► Mais: MON 88017

► Mais: MON 89034


Eine Ablehnung der Kommissionsvorschläge durch das EU-Parlament ist für die Kommission nicht bindend.


bgf-Jany 03.12.2020


Share by: